Informationen zum Coronavirus - Änderungen im Praxisablauf
Aktuell , Stand Mai 2024, wurden alle für unsere Praxis relevante gesetzlichen Coronaregelungen außer Kraft gesetzt. Es gibt hier keine offiziellen Einschränkungen mehr!
Ein Bluttest auf Corona-Antikörper (IgG) ist als Selbstzahlerleistung ebenfalls in unserer Praxis möglich.
Was leistet der Bluttest (Nachweis von IgG-Anktikörpern gegen das CoV2 Virus)?
Fällt der Test negativ, kann relativ sicher ein früherer Kontakt/eine durchgemachte Infektion mit dem Virus ausgeschlossen werden.
Fällt der Test positiv aus so ist die Wahrscheinlichkeit die Erkrankung durchgemacht zu haben abhängig davon ob auch ein entsprechendes Krankheitsbild vorgelegen hat.Ohne entsprechende Erkrankung muss man davon ausgehen, dass nur etwa 5 von 10 positiv getesteten Personen auch wirklich eine Corona-Erkrankung hatten, da der Test leider auch bei Erkrankungen mit ähnlichen Viren positiv reagiert. Leider liefert auch die Menge der Antikörper keine Aussage ob bei einem Patienten Immunität gegen das CoV2 Virus besteht oder nicht, oder wie lange diese bestehen wird.
Corona Erkrankung
Wenn bei Ihnen eine positiver Corontest vorliegt und damit eine Coronaerkrankung vorliegt, sollten Sie einige Dinge beachten:
hierzu gibt es eine sehr gute Kurzübersich vom RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/haeusl-Isolierung.html
Bei Verschlechterung wenden Sie sich bitte direkt an uns, oder außerhalb der Sprechszeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Stand : März 2023
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.neustadt.de/gesundheit-soziales/gesundheitsamt (Gesundheitsamt NEW)
eine sehr gute Übersicht gibt auch die Seite des CDC (englischsprachig):
www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/index.html